Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24.06.2022

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der schoesslers GmbH, Leipziger Str. 126, 10117 Berlin (nachfolgend „SCHOESSLERS“ genannt), mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „KUNDE“ genannt).

1.2 Diese AGB richten sich nur an Unternehmer und kommen daher ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit SCHOESSLERS. Diese AGB gelten auch dann, wenn SCHOESSLERS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 SCHOESSLERS behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der AGB werden dem KUNDEN schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der KUNDE kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der KUNDE den Änderungen der AGB widerspricht, hat SCHOESSLERS das Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beendigen.

1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen aktuellen Fassung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB kann unter https://schoesslers.com abgerufen werden.

2. Vertragsverhältnisse und -inhalte

2.1 SCHOESSLERS ist eine Agentur für Kommunikationsdienstleistungen. Der Kunde kann bei SCHOESSLERS insbesondere Leistungen hinsichtlich der strategischen Begleitung und operativen Unterstützung von PR- und Kommunikationsaktivitäten beauftragen. Die detailliert beauftragten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung unter Geltung dieser AGB.

2.2 Die von SCHOESSLERS geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich auch als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. SCHOESSLERS steht nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ein.

2.3 SCHOESSLERS ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (nachfolgend „Fremdleistung“ genannt).

2.4 Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:

– Auftragsbestätigung inkl. seiner eventuellen Anlagen,
– diese AGB, jeweils aktueller Stand,
– gesetzliche Vorschriften.

Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.

3. Vertragsabschluss

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Angebote von SCHOESSLERS freibleibend. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit einer Auftragsbestätigung (mindestens in Textform) durch SCHOESSLERS zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen AGB. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung mindestens in Textform durch SCHOESSLERS.  

4. Mitwirkungspflichten und Genehmigungen, Abnahmen, Freigaben

4.1 Der KUNDE wird im Auftrag vorgesehene Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben rechtzeitig erteilen, so dass der Arbeitsablauf bei SCHOESSLERS und ihren Lieferanten und damit die gemeinsam fixierten Ziele nicht beeinträchtigt werden. Nicht oder verspätet erbrachte Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben können Mehrkosten verursachen, die vom KUNDEN zu tragen sind. Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben gelten als erteilt, wenn innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Übermittlung des jeweiligen Leistungsgegenstandes durch SCHOESSLERS an den KUNDEN keine diesbezügliche Erklärung vom KUNDEN bei SCHOESSLERS vorliegt. Die Abnahme gilt spätestens mit Nutzung oder Zahlung der Vergütung als erfolgt.

4.2 Die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien dienen als wesentliche Grundlage für die Leistungen von SCHOESSLERS. Der KUNDE garantiert die Richtigkeit der Informationen gegenüber SCHOESSLERS und steht für sämtliche Rechtsfolgen unrichtiger Informationserteilungen ein. Der KUNDE stellt sicher, dass SCHOESSLERS die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und stellt SCHOESSLERS von einer Inanspruchnahme Dritter in Bezug auf eben diese Materialien frei.

4.3 Falls der KUNDE seiner Mitwirkungspflicht im Übrigen nicht nachkommt, hat SCHOESSLERS ihn (Textform, z.B. E-Mail genügt) aufzufordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der KUNDE seiner Informationspflicht trotz Fristsetzung nicht nach, so ist SCHOESSLERS berechtigt, nach eigener Wahl entweder ihre Leistung auf Grund der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder von dem Auftrag zurückzutreten. SCHOESSLERS kann außerdem sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die SCHOESSLERS im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbracht hat und die infolge der Pflichtverletzung des KUNDEN vergeblich waren oder zusätzlich erbracht werden mussten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz bleibt unberührt.

4.4 Muss ein Konzept oder eine sonstige Leistung aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informationen oder infolge des Nachreichens von Informationen abgeändert werden, gilt dies stets als Erweiterung des Leistungsumfangs und wird nachvergütet.

4.5 Jede Partei benennt der anderen Partei einen Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entgegennahme von Informationen und Willenserklärungen bevollmächtigt ist, sowie die volle Verantwortung für die planmäßige Durchführung der vertraglichen Leistungen übernimmt.

5. Fälligkeit des Leistungsgegenstandes

5.1 Die Fälligkeit der Leistungen von SCHOESSLERS richtet sich nach den gemeinsamen Absprachen zwischen SCHOESSLERS und dem KUNDEN, die einen gemeinsamen Zeitplan erstellen und erforderlichenfalls anpassen.

5.2 Bei Vorliegen von durch SCHOESSLERS zu vertretenden Leistungsverzögerungen wird, soweit dies nach der Art der von SCHOESSLERS zu erbringenden Leistungen möglich ist, die Dauer der vom KUNDEN gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei SCHOESSLERS zu laufen beginnt.

6. Vergütung und Preise / Preisänderungen/ Fremdleistungen

6.1 Zwischen den Parteien gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise als vereinbart, zuzüglich des zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuersatzes.

6.2 Leistungen, die den Leistungsumfang des vereinbarten Auftrags überschreiten, werden als weitere Einzelprojektaufträge auf Basis des Auftrages vereinbart. Hierfür erfolgen im Vorfeld eine Aufwandsschätzung und ein Angebot durch SCHOESSLERS auf Basis des Auftrags. Ein Einzelprojektauftrag kommt entsprechend der Regelung in Ziffer 2 dieser AGB zustande. Sollte es an einem Einzelprojektauftrag fehlen, werden die Zusatzleistungen auf Basis des jeweiligen Angebotes berechnet.   

6.3 Bei projektbezogenen Leistungen ohne kontinuierliche Beauftragung von SCHOESSLERS gilt die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Vergütung als vereinbart. Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungen werden als Zusatzleistungen auf Basis eines weiteren Angebotes berechnet.   

6.4 Die Rechnungsstellung über die erbrachten Leistungen der SCHOESSLERS, sowie über die durch die Beauftragung Dritter entstandenen Kosten und über Auslagen erfolgt monatlich nachträglich oder bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung nach Abschluss eines Projekts.

6.5 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Rechnungserstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.6 Reisekosten von SCHOESSLERS werden vom KUNDEN nach vorheriger Freigabe durch den KUNDEN und auf Nachweis erstattet. Reisekosten beinhalten dabei insbesondere die Kosten für Verkehrsmittel (Flugzeug, Taxi, Mietwagen oder Zug) und für die Unterbringung. Für Flüge sind die Kosten nur für die Inanspruchnahme der Economy-Class, bei Zugreisen nur die für die zweite Klasse und bei der Unterbringung nur die für ein Viersternehotel erstattungsfähig, soweit der Mitarbeiter nicht in einem Hotel des KUNDEN untergebracht wird.

6.7 Fremdkosten, die bei Herstellungsarbeiten entstehen (z.B. Fotografie, Grafik, Druck, Satz, Klischee) und nicht im jeweiligen Auftrag bereits enthalten sind, werden nach vorheriger Absprache unter Vorlage der Fremdrechnungen mit einer agenturüblichen Provision von 15% für Leistungen der Fachabteilungen (z.B. Produktion) weiterberechnet. Durch diese Provision sind auch die Handlungskosten bei einer gesonderten Beauftragung zur Übernahme des Zahlungsdienstes abgegolten.

6.8 Auslagen (wie z.B. Kurierdienste), die SCHOESSLERS im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstehen, werden gegen Nachweis abgerechnet. Der übliche Geschäftsbedarf an Porto und Telefongebühren ist mit dem Grundhonorar abgegolten.

7. Laufzeit und Beendigung von Verträgen und Rückabwicklung

7.1 Es gilt die jeweils im Auftrag festgelegte Vertragslaufzeit und die dort festgelegten Kündigungsfristen. Bei einem zeitlich befristeten Auftrag besteht kein ordentliches Kündigungsrecht seitens des KUNDEN. Bei fehlender Kündigungsregelung bei unbefristeten Aufträgen gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von einem (1) Monat, jeweils zum Ende des Monats als zwischen den Parteien vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn (i) eine Partei gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch die andere Partei nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder (ii) einer Partei das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder (iii) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.

7.3 Wird ein Auftrag nach Beginn seiner Durchführung durch den KUNDEN außerordentlich gekündigt oder tritt der KUNDE aus Gründen, die SCHOESSLERS nicht zu vertreten hat, von dem Auftrag zurück, ist SCHOESSLERS berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend des Auftrags in Rechnung zu stellen und alle angefallenen Kosten ersetzt zu verlangen und von dem KUNDEN zu fordern, SCHOESSLERS bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern SCHOESSLERS, schad- und klaglos zu stellen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass SCHOESSLERS kein oder nur ein wesentlich niedriger Schaden als die genannten Stornogebühren entstanden ist.

7.4 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch SCHOESSLERS bleibt vorbehalten.

8. Nutzungsrechte, Eigentum

8.1 Für den Fall, dass eine Leistung durch die Bearbeitung von SCHOESSLERS urheberrechtlichen Schutz erlangt, überträgt SCHOESSLERS an den KUNDEN ein räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur vollständigen oder teilweisen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte. Abweichende Nutzungsrechtseinräumungen bedürfen der schriftlichen Individualabsprache.

8.2 Die Einräumung etwaiger Nutzungsrechte erfolgt mit Abnahme und aufschiebend bedingt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

8.3 Rechte an vom KUNDEN abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben bei SCHOESSLERS. Dies gilt auch für Leistungen von SCHOESSLERS, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sind.

8.4 Sämtliche Arbeitsunterlagen, Daten und Aufzeichnungen sowie Entwürfe und Produktionsdaten, die im Rahmen der Leistungserbringung angefertigt werden, verbleiben im Eigentum und Besitz von SCHOESSLERS. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten ist nicht Teil der zu erbringenden Leistung und kann vom AG nicht gefordert werden.

8.5 Die digitale Speicherung von Printartikeln ist ohne Erlaubnis durch den Rechteinhaber nicht erlaubt. Das beinhaltet die Digitalisierung durch einscannen, fotokopieren, abfotografieren, etc. sowie die Verbreitung. Durch die Ausnahmeregel in § 49 UrhG, ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, digitale Pressespiegel zu erstellen. Um diese legal nutzen zu dürfen, benötigt der KUNDE eine entsprechende Lizenz, die ihm durch SCHOESSLERS gegen Entgelt bei entsprechender Vereinbarung eingeräumt werden kann. Nutzungsdauer und Gebühren richten sich nach den jeweiligen AGBs der Medienanbieter bzw. der Dienstleister (wie z.B. Landau Medien). Der KUNDE ist diesbezüglich verpflichtet, die jeweiligen Vorgaben bezüglich Verbreitung und Aufbewahrung einzuhalten. Der KUNDE stellt SCHOESSLERS diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei.

9. Haftung

9.1 SCHOESSLERS übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg ihrer Maßnahmen.

9.2 Soweit in den übrigen Bestimmungen nichts weiter geregelt ist, haftet SCHOESSLERS auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenso für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte sowie Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SCHOESSLERS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

9.3 SCHOESSLERS haftet nicht für die im Leistungsgegenstand enthaltenen Sachangaben über Produkte des KUNDEN oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich schriftlich Vertragsinhalt.

9.4 Die Haftung für Pflichtverletzungen, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt sind, ist auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der KUNDE für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an SCHOESSLERS gezahlt hat, beschränkt. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

9.5 Für atypische/unvorhersehbare mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet SCHOESSLERS gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung von SCHOESSLERS auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der KUNDE für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an SCHOESSLERS gezahlt hat. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

10. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

10.1 Alle von SCHOESSLERS für KUNDEN hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen sind von SCHOESSLERS ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch des KUNDEN auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem KUNDEN auf dessen schriftliche Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden.

10.2 Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gegebenenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der KUNDE.

10.3 Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann SCHOESSLERS sofort vernichten.

11. Eigenwerbung

SCHOESSLERS sowie die mit ihr i.S. der §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen ist es gestattet, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte aus den Aufträgen zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 SCHOESSLERS wird die übermittelten Leistungsgegenstände nach dem neuesten Stand der Technik vertraulich behandeln; SCHOESSLERS kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%ige Vertraulichkeit gewährleisten.

12.2 Die Parteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung der Vertragsbeziehung erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, als solche behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere auch die zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufträge. Die Parteien werden ihren von den Leistungen betroffenen Mitarbeitern und involvierten Dritten, insbesondere Subunternehmer, eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.

12.3 Der KUNDE ermächtigt SCHOESSLERS, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten, soweit die Verarbeitung einer gesonderten Ermächtigung bedarf und soweit keine anderweitige gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht. SCHOESSLERS erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und SCHOESSLERS alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften geltender Datenschutzgesetze zu gewährleisten.

12.4 Soweit der KUNDE bei SCHOESSLERS die Durchführung einer Leadkampagne bestellt und hierzu Lead-Daten von SCHOESSLERS erhält, ist der KUNDE verpflichtet, binnen dreißig (30) Tagen ab Übersendung der Lead-Daten seinen Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO nachzukommen.

13. Abtretung und Aufrechnung

Der KUNDE kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCHOESSLERS die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Der KUNDE darf gegen Forderungen von SCHOESSLERS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

14. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von der SCHOESSLERS nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen SCHOESSLERS, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. SCHOESSLERS wird den KUNDEN über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von SCHOESSLERS erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den KUNDEN zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

15. Form

15.1 Für alle Vereinbarungen zwischen SCHOESSLERS und dem KUNDEN bezüglich der vertraglich geschuldeten Leistungen und aller Modalitäten der Leistungserbringung gilt, soweit in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich mindestens das Textformerfordernis.

15.2 Für alle anderen rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des KUNDEN gegenüber SCHOESSLERS in Bezug auf den Auftrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) gilt das Schriftformerfordernis. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben hiervon unberührt.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

16.1 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand für alle sich zwischen SCHOESSLERS und dem KUNDEN ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.

16.3 Änderungen und Ergänzungen, sowie die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit SCHOESSLERS bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit in diesem Vertrag nicht eine andere Form. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

16.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung einer Vertragslücke. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht.